Mobil mit Behinderung – Teilhabe am alltäglichen Leben
(Gastbeitrag der Redaktion “bussgeld-info.de”)
Ein Alltag ohne Mobilität? Die Bedeutung dieser Aussage können vermutlich nur jene Personen ermessen, die sich wegen einer körperlichen Behinderung mit genau dieser Situation konfrontiert sehen. Und trotzdem wollen behinderte Menschen innerhalb des Ihnen möglichen Rahmens weiterhin am Leben teilhaben, eben trotz körperlicher Einschränkung mobil bleiben. Und darauf haben sie auch ein Recht, welches in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert ist:
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (…)
(3) (…) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
In diesem Sinne darf es keine unüberwindbare Hürde darstellen, dass für die Mobilität behinderter Bürgerinnen und Bürger ein Rollator, Rollstuhl oder umgerüstetes Fahrzeug nötig ist. Hauptsache, die Teilhabe am Leben wird ermöglicht. Denn letztlich kann erst durch individuelle Mobilität zur Steigerung der Selbstständigkeit und Lebensqualität behinderter Menschen beigetragen werden.
Fahrzeugumrüstungen für körperbehinderte Kraftfahrer
Noch immer ist ein Fahrzeug – bzw. die Möglichkeit, dieses auch fahren zu dürfen – für viele Menschen der Inbegriff von Mobilität. Da es mittlerweile Fahrschulen gibt, die sich auf Fahrschüler mit körperlichen Einschränkungen spezialisiert haben, ist es grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung möglich, einen Führerschein zu erlangen. Vorausgesetzt, die Prüfung wird erfolgreich abgelegt.
Aber wie muss ein Auto beschaffen sein, um den Bedürfnissen körperlich eingeschränkter Kraftfahrer gerecht zu werden? Verschiedene Optionen stehen beim Umbau zur Auswahl. Bei Rollstuhlfahrern richtet sich die Umrüstung beispielsweise danach, ob es dem Betroffenen noch möglich ist, aus dem Rollstuhl auszusteigen oder nicht. Ist Ersteres der Fall, dann kann ein Schwenksitz oder Rutschbrett im Fahrzeug eingerichtet werden.
Sie sind darauf angewiesen ständig im Rollstuhl zu sitzen? Auch hierfür gibt es entsprechende Lösungen bei der Fahrzeugumrüstung. Mithilfe eines Hubsystems oder einer Rampe kann der komplette Rollstuhl ins Auto gelangen.
Neben den genannten Maßnahmen können in dafür spezialisierten Werkstätten auch die Gas- und Bremsvorrichtungen eines Fahrzeugs individuell angepasst werden. Eine Option ist hierbei, dass die Gasfunktion in ein sogenanntes Handgas übertragen wird. Sowohl Gas geben als auch bremsen können Betroffene dann per Hand.
Zu den nötigen Veränderungen, die im Rahmen der behindertengerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs vorzunehmen sind, gehört im Falle von Rollstuhlfahrern auch ein funktionsfähiges Rückhaltesystem. Gemeint ist hiermit die Sicherung von Rollstuhlfahrer und Rollstuhl. Gemäß der DIN-Norm 75078 ist der sogenannte „Kraftknoten“ eine sicherheitstechnisch einwandfreie Lösung. Durch ein Drei-Punkt-System bestehend aus Becken- und Schultergurt ist der Fahrer im Falle eines Unfalls geschützt. Die Kräfte, welche in Unfallsituationen wirken können, werden über die stabilsten Punkte am Rollstuhlrahmen abgeleitet oder es werden Adaptersysteme verbaut. Vier Abspanngurte werden vom Kraftknoten zum Boden des Fahrzeugs geführt und dort fest verankert.
Behindertengerechter Fahrzeugumbau – Ansprechpartner
Wer auf einen behindertengerecht umgebauten fahrbaren Untersatz angewiesen ist, wendet sich am besten an ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Nur beim Fachmann können Sie sicher sein, dass dieser die nötige Erfahrung auf diesem Gebiet mitbringt. Damit der Dienstleister Ihnen am Ende ein individuell abgestimmtes Fahrzeug präsentieren kann, müssen folgende Gutachten im Vorfeld vorgelegt werden:
- Medizinisches Gutachten
- Eignungsgutachten
- Gutachten nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung
Mehr zum Thema „Mobil mit Behinderung“ erfahren Sie hier: www.bussgeld-info.de/mobil-mit-behinderung