Kärntner Beschäftigungsoffensive für behinderte Menschen: Nachschub für Weihnachtsbasare?
„Ich habe keine Lust mehr auf Papageienbasteln!“ Diese Aussage einer Teilnehmerin des NUEVA-Ausbildungslehrgangs im Jahr 2007 kommt einem in den Sinn, wenn man hört, dass das Land Kärnten eine Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen mit 181 zusätzlichen Arbeitsplätzen mit unterschiedlichen Beschäftigungsformen, „wie beispielsweise Beschäftigungswerkstätten, Tagesstätten oder Arbeitsplätzen im Rahmen des Chancenforums“ bis 2022 umsetzen will. Einzig und allein die Arbeitsplätze im Rahmen des Chancenforums versprechen sozialversicherungsrechtliche Angestelltenverhältnisse, alle anderen genannten Beschäftigungsformen bringen Nachschub an Bastelarbeiten für Weihnachtsbasare mit einer Entlohnung mittels Taschengelds.
Die Forderung der Kärntner Sozialreferentin Prettner nach einem bundesweiten Modell „Lohn statt Taschengeld“ ist zwar löblich, jedoch sollte Kärnten, um seiner angeblichen Vorreiterrolle gerecht zu werden, eine Beschäftigungsoffensive in Gang setzen, die dieser langjährigen Forderung von Menschen mit Lernschwierigkeiten Rechnung trägt.
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird“, besagt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser Forderung werden Beschäftigungsangebote in Beschäftigungswerk- und Tagesstätten nicht gerecht.
Der Landesmonitoringausschuss fordert das Land Kärnten auf, die UN-Behindertenrechtskonvention ehrlich umzusetzen und den Landesetappenplan zur Umsetzung der Rechte behinderter Menschen nicht zu einer leeren Worthülse verkommen zu lassen.