Inclusion, Gleichstellung und

Stolperstein 3: Weisungsfreiheit von Ombudsstellen ist unantastbar

Bereits seit Tagen ist Medienberichten zu entnehmen, dass Teile der Kärntner Landesregierung, insbesondere Soziallandesrat Ragger, die Weisungsfreiheit von Ombudsstellen abschaffen wollen. „Politische Referenten hätten die Verantwortung und dürften ohnehin keine ungesetzlichen Weisungen erteilen“. Mit...

Innsbruck – Erstes rolligerechtes Taxi vorgestellt

Am 16. Dezember wurde das erste Rollstuhl-taugliche Taxi von Innsbruck vorgestellt. Das Taxi bietet Platz für einen Rollstuhlfahrer bzw. eine -fahrerin und kann auch weiterin als “normales” Taxi genutzt werden. Die nötigen Umbauarbeiten in der Höhe...

Foto des Monats Dezember

Das Motiv des aktellen Fotos des Monats ist zur Abwechslung einmal ein – zumindest teilweise – positives Beispiel für Barrierefreiheit, oder zumindest verbesserte Zugänglichkeit. Das Bild zeigt einen Info-Kiosk der im Klagenfurter Rathaus aufgestellt wurde. Das besondere daran ist die Möglichkeit den Monitor über einen Schwenkarm per Knopfdruck auf eine, für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer gebrauchstauglichere, […]

Stellungnahme von Uniability zu einer Novellierung der HSWO 2005

Seit einem Jahr gibt es zwischen Behindertenvertreterinnen bzw. -vertretern und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in großen Abständen sporadische Gespräche betreffend der Verbesserung der Barrierefreiheit zukünftiger ÖH Wahlen. Kürzlich erhielt Uniability den Entwurf zu einer Novellierung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO 2005) zur Begutachtung übermittelt.

Sehr zu begrüßen ist, dass nun die Verwendung von Stimmzettel-Schablonen für blinde und sehbehinderte Studierende vorgesehen ist. Die Barrierefreiheit der Wahllokale scheint uns jedoch noch nicht genügend gewährleistet zu sein. Dies ist aus unserer Sicht jedoch unbedingt nötig, da man bei den nächsten 5 ÖH Wahlen nicht mit barrierefreien Zugängen zu Wahllokalen rechnen können wird, weil die Novellierung des Bundesbehindetengleichstellungsgesetzes vorsieht, die Übergangsfristen für bauliche Barrierefreiheit auf 31.12.2019, um 4 Jahre zu verlängern.

Die Stellungnahme von Uniability wurde an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die Behindertensprecherinnen und -sprecher der Parteien, die Studierendenanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft sowie den Verein VÖGS übermittelt. 

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