Behindertengleichstellungsgesetz (Österreich)

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Seit 1.1.2006 gilt in Österreich das Behindertengleichstellungsgesetz, in dem geregelt wird, dass Personen mit Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen.

Eine kommentierte Version des Behindertengleichstellungsgesetzes findet sich auf den Webseiten von Gleichstellung.at, welches allgemein eine gute Quelle für aktuelle Informationen ist.

Auf den Webseiten des Vereins Blickkontakt findet sich ein Text über den neuer Rechtsschutz nach dem Behindertengleichstellungspaket

Was steht im Behindertengleichstellungsgesetz?

Hinweis: Hier wird versucht, eine vereinfachte Darstellung des Inhaltes des Behindertengleichstellungsgesetzes zu geben. Der exakte Gesetzestext kann anderorts nachgelesen werden. Für die Richtigkeit dieser vereinfachten Darstellung kann keine Gewähr übernommen werden.

Was sind die Ziele dieses Gesetzes? (§1 Ziel)

Ziel des Gesetzes ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wo gilt das Gesetz? (§2 Geltungsbereich)

Was ist eigentlich eine "Behinderung"? (§3 Behinderung)

Das Gesetz versteht unter "Behinderung" die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.

Man darf nicht wegen einer Behinderung "Diskriminiert" werden! (§4 Diskriminierungsverbot)

  1. Man darf aufgrund seiner Behinderung nicht Diskriminiert werden.
  2. Auch Eltern und nahe Verwandte dürfen wegen eines behinderten Familienmitglieds nicht diskriminiert werden.

Was ist eine "Diskriminierung"? (§5 Diskriminierung)

  1. unmittelbare Diskriminierung: Eine Person erfährt aufgrund ihrer Behinderung in einer Situation eine weniger Günstige Behandlung.
  2. mittelbare Diskriminierung
  3. Auch bei Belästigung liegt eine Diskriminierung vor.
  4. Auch die Anweisung einer Person zur Diskriminierung oder Belästigung einer Person mit Behinderung wird als Diskriminierung gesehen.

Keine Barrierefreiheit wegen unverhältnismäßig hoher Belastungen (§3 Unverhältnismäßige Belastungen)

Kurz: Wenn die Beseitigung von Barrieren unverhältnismäßig "teuer" wäre, so müssen diese nicht durchgeführt werden.

Positive Diskriminierung (§7 Positive Maßnahmen)

Gewisse, eigentlich "diskriminierende" Maßnahmen zur verbesserung der Situation von Personen mit Behinderung werden nicht als "Diskriminierung" angesehen.

Anm: Was heißt das?

Der Bund muß sich an die Vorgaben dieses Gesetzes halten (§Verpflichtung des Bundes)

  1. Jede und jeder Bedienstete des Bundes muss sich dem Diskriminierungsverbot unterwerfen.
  2. Zugänglichkeit zu Angeboten des Bundes muss für jeden und jede möglich sein.
  3. Wie in der Section 508 des Amerikanischen Rehabilitation Acts müssen auch Personen und Organisationen die Bundesförderungen erhalten möchten sich dessen vorgaben im Rahmen dieses Gesetzes unterwerfen.

Was passiert bei Verletzung des Diskriminierungsverbots? (§8 Rechtsfolgen bei Verletzung des Diskriminierungsverbots)

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