Die Gewerbeordnung
In der Gewerbeordnung 1994 (GeWO) ist seit 1997 festgelegt, dass Gewerbebetriebe in der Ausübung ihrer Tätigkeit Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren dürfen. § 87 der Gewerbeordnung definiert sogenannte Schutzinteressen, die nebst strafrechtlichen Tatbeständen auch...