Behindertenvertrauensperson
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Was ist eine Behindertenvertrauensperson?
In jedem Österreichischen Betrieb, in dem dauernd mindestens 5 begünstigte behinderte Personen beschäftigt sind, ist eine Behindertenvertrauensperson und deren Stellvertreter zu wählen, welche die begünstigten behinderten Beschäftigten vertreten und ihnen als Ansprechpartner zur Seite stehen.
Aufgaben im einzelnen
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen: Die Behindertenvertrauensperson hat darauf zu achten, dass das BEinstG und sonstige einschlägige Bestimmungen für begünstigte behinderte ArbeitnehmerInnen im Betrieb eingehalten werden. Über wahrgenommene Mängel hat sie dem Betriebsrat, dem/der ArbeitgeberIn und anderen Stellen (beispielsweise Arbeitsinspektorat) zu berichten und auch deren Beseitigung zu verlangen.
- Vorschläge für die Beschäftigten einbringen: Die Behindertenvertrauensperson kann Vorschläge in Fragen der Beschäftigung, der Aus- und Weiterbildung von behinderten Menschen machen. Die Behindertenvertrauensperson hat auch die Möglichkeit auf die besonderen Bedürfnisse von behinderten ArbeitnehmerInnen hinzuweisen.
- An Betriebsratssitzungen teilnehmen: Die Behindertenvertrauensperson kann an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilnehmen. Die Sitzungen des Betriebsrates sind nicht öffentlich. Inhalte der Sitzungen, Abstimmungsverhalten in der Sitzung, Diskussionen in den Sitzungen sind geheim und dürfen nicht ohne Zustimmung der Betriebsratsmitglieder veröffentlicht werden. Die Behindertenvertrauensperson sollte daher (vor der BR-Sitzung) auf die Vertraulichkeit und die Bedeutung der Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzung hingewiesen werden. Nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Betriebsrat und Behindertenvertrauensperson fördert die optimale Vertretung der Belegschaft.
Rechtsgrundlage: § 22a Abs 8 BEinstG
zum weiter informieren:
Die Arbeiterkammer bietet eine Informationsseite zur Behindertenvertrauensperson.
Broschüren
- Die Behindertenvertrauensperson - Broschüre der AK Wien.
- Skriptum zu Behindertenvertrauenspersonen - bereitgestellt vom VÖGB
- Publikationsbestellservice der Bundessozialamtes - auf dieser Seite des Bundessozialamtes können Broschüren kostenlos angefordert werden.
Betriebe mit Behindertenvertrauenspersonen
Informationen für Behindertenvertrauenspersonen
Unser Portal für Behindertenvertrauenspersonen enthält nützliche Informationen für Personen, die mit dieser Funktion betraut sind.