Behindertenvertrauenspersonen an Österreichischen Universitäten

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Wie in jedem Österreichischen Betrieb mit mehr als 5 begünstigten Behinderten Beschäftigten müssen auch an den Universitäten Behindertenvertrauenspersonen eingesetzt werden, um die Interesse der behinderten Beschäftigten zu vertreten.