Behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen

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Was ist das?

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen bzw. der Optimierung der Leistungsfähigkeit können bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen bei bestehenden Arbeitsplätzen gefördert werden.

Hinweis: Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Für nähere Auskünfte steht die örtlich zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes zur Verfügung.

Quellenangabe

Diese Informationen sind der Webseite zu Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Webseite des Bundessozialamtes entnommen.