Entgeltbeihilfe
Was ist das?
Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden.
Voraussetzungen
Glaubhaftmachung der Leistungsminderung durch den/die Dienstgeber/in.
Zuschusshöhe
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %. Je nach Ausmaß der festgestellten Leistungsminderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage.
Höchstgrenze: monatlich Euro 650,-
Dem Bund, den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den Sozialversicherungsträgern sowie für beamtete Dienstnehmer/innen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können keine Förderungen gewährt werden.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Für nähere Auskünfte steht die örtlich zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes zur Verfügung.
Quellenangabe
Diese Informationen sind der Webseite zu Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Webseite des Bundessozialamtes entnommen.