Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds

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Sofern Dienstgeberinnen und Dienstgeber behinderte Lehrlinge, die dem Kreis der begünstigten Behinderten angehören, beschäftigen, erhalten sie vom Bundessozialamt aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe.

Für nähere Auskünfte steht die örtlich zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes zur Verfügung. Die Verwaltung der Taxen wurde aus effizienzgründen auf wenige Landesstellen zur Verwaltung beschränkt. Eine Liste ist auf der Seite zur Ausgleichstaxe zu finden.