UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf völkerrechtlicher Basis. Sie wurde am 30.3.2007 von 80 UN Mitgliedsstaaten unterzeichnet.

Bundesgesetzblatt

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