Kärntner Chancengleichheitsbeirat hat sich konstituiert
Das Kärntner Chancengleichheitsgesetz sieht die Einrichtung eines Chancengleichheitsbeirats (ChG-B) vor, der sich aus von den Trägern der freien Wohlfahrt vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertretern zusammensetzt. Mit heutigem Datum hat sich dieser konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.
Der ChG-B setzt sich aus sechs Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern zusammen. Entsandt wurden diese Personen von der AVS Kärnten, vom Kärntner Blinden- und Sehbehindertenverband, vom BMKz, vom Forum besser HÖREN, von der Elterninitiative “Integration Kärnten, vom Kärntner Hilfswerk, vom ÖZIV Kärnten sowie von der Selbsthilfe Kärnten.
Eingesetzt wurde der ChG-B als Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen. Er kann die Landesregierung in allen für behinderte Menschen in Kärnten relevanten Angelegenheiten beraten und entsprechende Vorschläge und Stellungnahmen abgeben. Außerdem obliegt dem ChG-B auch die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die diesbezügliche Beratung der Landesregierung.
Zur Vorsitzenden für die erste Funktionsperiode wurde Frau Mag. Brigitte Slamanig gewählt. Als stellvertetender Vorsitzender steht ihr Herr Gerhard Hofner zur Seite.