Die führenden Juristen des Unterrichtsministeriums bekämpfen die Behindertengleichstellung und decken die Diskriminierung gehörloser Menschen durch den Landesschulrat für Kärnten
Presseaussendung des Zentrums für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation der Universität Klagenfurt zur Diskriminierung gehörloser Menschen durch den Landesschulrat für Kärnten und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Der Landesschulrat für Kärnten verweigert gehörlosen Menschen die Bezahlung der Gebärdensprachdolmetschkosten. Ganz nach der obrigkeitsstaatlichen Methode des 19. Jahrhunderts stellt der Landesschulamtsdirektor Dr. Peter Wieser fest: “Wenn WIR dich einladen, zahlen wir; aber wenn DU etwas von uns willst, kriegst Du keinen Cent!” Das heißt für die Kärntner Gehörlosen, für jede Auskunft, die sie wollen, die Dolmetscher selbst bezahlen zu müssen. Natürlich ist das nach dem Behindertengleichstellungsgesetz eine Diskriminierung. Das kümmert aber weder Herrn Wieser noch seinen Vorgesetzten, den Amtsführenden Präsidenten Hofrat Ebner. Im Gegenteil, sie glauben sich sogar auf Unterstützung von Seiten des Unterrichtsministeriums berufen zu können. Dieses meint nämlich, die Behörde könnte eigenmächtig entscheiden, ob sie einer gehörlosen Person eine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung stellen muss oder nicht. Das ist natürlich ebenso eine Diskriminierung. Aber die handelnden “schrecklichen Juristen” setzen darauf, dass die gehörlosen Menschen die Strapaze gerichtlicher Klagen nicht auf sich nehmen wollen und daher auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten werden. Bildungsministerin Schmied zeigt trotz mehrmaliger Information offensichtlich kein Interesse daran, die menschenfeindlichen und menschenrechtwidrigen Aktivitäten ihrer Spitzenjuristen abzustellen.
Franz Dotter
Zentrums für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation der Universität Klagenfurt