Offener Brief an Fr. VBgm. Maria-Luise Mathiaschitz
Sehr geehrte Fr. VBgm. Maria-Luise Mathiaschitz,
ich verstehe durchaus Ihr Interesse am kommenden Sonntag bei der Stichwahl in Klagenfurt zur Bürgermeisterin gewählt zu werden, nur ist es inakzeptabel, dass Ihre WahlhelferInnen Wahlwerbung an der INNENSEITE des Tores auf meinem Privatgrunstück platzieren. Es befindet sich an der Aussenseite ein Postkasten mit genügend Fassungsvermögen. Es ist also nicht nötig eine Besitzrechtsstörung zu begehen.
Insbesondere fühle ich mich als Klagenfurter Bürger mit Sehbehinderung ohnedies sowohl von der vor zwei Wochen abgehaltenen Gemeinderats- sowie von der Stichwahl zum Bürgermeister / zur Bürgermeisterin aufgrund meiner Behinderung ausgeschlossen und damit diskriminiert, da es bei diesen Wahlen keine Stimmzettelschablohnen gibt um es sehbehinderten und blinden Personen zu erlauben ihre Stimme nach dem Prinzipien einer demokratischen Wahl geheim und selbständig abzugeben. Hier hat es der Landtag als zuständiges gesetzgebendes Organ unterlassen, die Bestimmungen des Artikel 29 Abs. 2 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen und verletzt somit Menschenrechte.
Sie bewerben bei mir also eine Wahl, von der ich ausgeschlossen werde.
Ein Hinweis am Rande: Das Hinterlassen eines Blattes Papier mit einem Kugelschreiber für eine Person, die das gedruckte Dokument ohne Aufwand nicht rezipieren kann, würde ansich bereits eine Diskriminierung im Sinne des BGStG darstellen 😉.
Es ist bedauerlich, dass unseren politischen VertreterInnen die Stimmen von Menschen mit Behinderung so wenig bedeuten, zumal das Ergebnis an mancher Stelle nur wenige hundert Stimmen auseinanderliegt.
Es wäre sehr erfreulich, wenn Sie und die SPÖ sich in der nächsten Funktionsperiode mehr für die Rechte ALLER Bürgerinnen und Bürger einsetzen würden, und ich dann bei der nächsten Wahl teilnehmen kann.
Andreas Jeitler.