Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
Was ist das?
Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefährdet, kann für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.
Voraussetzungen
Glaubhaftmachung der Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch den/die Dienstgeber/in.
Zuschussdauer
Maximal drei Jahre
Zuschusshöhe
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage
Höchstgrenze: Euro 1.000,-
Dem Bund, den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den Sozialversicherungsträgern sowie für beamtete Dienstnehmer/innen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können keine Förderungen gewährt werden.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Für nähere Auskünfte steht die örtlich zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes zur Verfügung.
Quellenangabe
Diese Informationen sind der Webseite zu Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Webseite des Bundessozialamtes entnommen.