Schaffung von Ausbildungs und Arbeitsplätzen
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Was ist das?
Dienstgeberinnen und Dienstgeber können Zuschüsse zur Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze gewährt werden, wenn
- Behinderte eingestellt oder zur Absolvierung einer Berufsausbildung aufgenommen werden oder
- das Beschäftigungsverhältnis ohne Verwendung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz enden würde.
Voraussetzungen
Bei nichtbehinderungsbedingten Kosten ist eine angemessene Beteiligung der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers (im allgemeinen 50 Prozent) an den Gesamtkosten erforderlich. Bei behinderungsbedingt erforderlichen Anschaffungen erfolgt eine volle Kostenübernahme
Hinweis: Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Für nähere Auskünfte steht die örtlich zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes zur Verfügung.