Stolperstein 1 (Mai 2008)

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Etikettenschwindel trifft Menschen mit Behinderung am meisten

Die Art und Weise, wie Preise in Geschäften, Werbesendungen und auf Webseiten angegeben werden, stellt insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen aber auch Menschen mit Lernschwierigkeiten eine grosse Barriere dar.

Erst vor kurzem flatterte wieder ein Cosmos Werbe-Flyer ins Haus, auf dem die neue Canon EOS 400D Spiegelreflexkamera für etwa 490 Euro angeschrieben war. Verhältnismäßig gross prangt dort der vermeindliche Preis. In fuzikleiner Schrift war dann noch ein zweiter (etwa 550 Euro) Preis zu sehen (konnte ich fast nicht lesen) der mit einem Sternchen versehen war. In einer sehr kleinen Fußnote war dann beschrieben, dass man sich nach dem Kauf 60 Euro von Canon zurückholen könne. Die Bedingungen zum Erhalt dieser Aktion sind natürlich nicht dabei gestanden.

Eine ähnliche Aktion gab es zu Weihnachten von Braun. Eine Elektrische Zahnbürste wurde mit etwa 15 Euro gefördert. Habe mich gefreut und gekauft. Erst später musste ich feststellen, dass die 15 Euro nur dann retournierbar waren, wenn das Produkt über einem bestimmten Preis gekostet hatte. Natürlich hatte der Verkäufer das Produkt genau einen Euro unter diesem Preis angeboten, wordurch ich mir die 15 Euro in die Haare schmieren konnte.

Ein ähnliches Phänomen ist in Geschäften zu beobachten, wo es sich seit der Euro Umstellung eingebürgert hat, Kommastellen sehr groß, und die eigentlich Europreise sehr klein anzuzeigen. Kunden soll dadurch vermittelt werden, dass es nicht darauf ankommt, wieviel Euro man für ein Produkt bezahlt, sondern wie toll doch im Kommabereich die Unterschiede sind. Besonders geliebt dabei die 0 Euro Kommastellen. Dann sollen sie doch gleich 70 Cent hinschreiben, und nicht 0,70 Euro.

Diese Vorgangsweise diskriminiert Menschen mit Behinderungen und sollte daher untersagt sein.

  • Preise müssen einerseits so angeschrieben werden, dass jeder Teil des Preises gleich gross, und der Gesamtpreis in einer leserleichen Form und Größe dargestellt wird.
  • Weiters sind Spielchen mit Rabatten der Hersteller zu unterlassen. Es hat ein Preis angegeben zu werden, nämlich dieser, den Kunden beim Kauf zu zahlen haben.

Ein Stelpersein von Andreas Jeitelr andreas.jeitler@uni-klu.ac.at