Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Behinderung
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Informationen zu Behörden, Förderungen und Zuschüssen
- Wichtige Informationen findet man auf der Seite über Arbeit und Behinderung von help.gv.at.
Was ist eine begünstigt Behinderte Person?
- Dazu gibt es eine eigene Seite über begünstigt Behinderte Personen.
Über die Vertretung Behinderter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- In Österreich vertreten Behindertenvertrauenspersonen die Rechte und Anliegen von behinderten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Betrieben. Sie sind Ansprechpersonen, stehen mit Rat und Tat zur Seite, und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Kann ich gekündigt werden?
- Für begünstigt Behinderte Personen gibt es einen Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz! Dies heißt nicht, das man nicht gekündigt werden kann. Es bedeutet nur, dass es für einen Arbeitgeber nicht so einfach ist.
Welche Gesetze befassen sich mit Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen?
- Zunächst gilt das Österreichische Behinderteneinstellungsgesetz, welches Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit behinderten Menschen in Österreich Regelt.
- Weiters gilt seit Jänner 2006 auch das Österreichische Behindertengleichstellungsgesetz, das mit mit Diskriminierungen und dergleichen Beschäftigt.
Weitere Projekte
- Arbeitundbehinderung.at/ - Projekt anlässlich des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003.