Stolperstein 3: Weisungsfreiheit von Ombudsstellen ist unantastbar
Bereits seit Tagen ist Medienberichten zu entnehmen, dass Teile der Kärntner Landesregierung, insbesondere Soziallandesrat Ragger, die Weisungsfreiheit von Ombudsstellen abschaffen wollen. „Politische Referenten hätten die Verantwortung und dürften ohnehin keine ungesetzlichen Weisungen erteilen“. Mit anderen Worten: Alle Macht den politischen Referenten! Die Arbeit der unabhängig und anonym agierenden Ombudsstellen übernehmen künftig Bürgerbüros, die Menschen zu Bittstellern degradieren und in besonderen Härtefällen medienwirksam Almosen verteilen.
Ombudsleute sind eingesetzt worden, die Rechte besonders schutzwürdiger Bevölkerungsgruppen zu wahren, im Einzelfall Unterstützung und Hilfe anzubieten, Rechte einzufordern, auf Missstände hinzuweisen und Verbesserungen anzuregen. Sie sind auf nationaler und internationaler Ebene durch Konventionen und Richtlinien abgesichert. Obwohl die Auflösung der Weisungsfreiheit den Grundsätzen der österreichischen Bundesverfassung widerspräche, und dies den politischen Akteuren in Kärnten auch bekannt sein dürfte, wird dieses Thema aufs Tapet gebracht. Soll damit die Bevölkerung eingeschüchtert und Macht demonstriert werden, wie es in der jüngeren Vergangenheit wiederholt bei Novellierungen von Landesgesetzen ohne Einbeziehung betroffener Menschen erfolgte? Oder handelt es sich hier lediglich darum, sich unliebsamer Personen zu entledigen?
Egal, welches Spiel unsere politisch Verantwortlichen mit uns auch spielen wollen. Es gilt eine Regel einzuhalten: Unsere Menschenrechte dürfen nicht mit Füßen getreten und die Weisungsfreiheit von Politik und Verwaltung der Ombudsstellen darf nicht angefasst werden!