Eröffnung des Tageszentrums in Brückl konterkariert Landesetappenplan
Mit Verwunderung hat die Kärntner Selbstbestimmt-Leben-Initiative den am 22.4.2021 auf der Homepage des Landes Kärnten veröffentlichten Beitrag „Erstes inklusives Tageszentrum in Brückl eröffnet“ wahrgenommen.
Das Land Kärnten bekennt sich mit seinem Landesetappenplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention, und damit auch zur De-Institutionalisierung und Inklusion. Daher ist die Eröffnung dieser segregierenden Pflegeeinrichtung nicht nachvollziehbar. Dieses Tageszentrum stellt zweifelsohne eine gute Leistung für Angehörige behinderter und pflegebedürftiger Menschen dar, jedoch ist schwer zu erkennen, worin die Inklusivität für die künftig im Tageszentrum betreuten Menschen besteht. Die Entscheidung über die Unterbringung in dieser Tagesstätte wird vielfach nicht selbstbestimmt, sondern fremdbestimmt durch Angehörige getroffen werden.
Einer der Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention ist, allen Menschen „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Inklusion in die Gesellschaft“ zu ermöglichen. Dies impliziert auch, dass betroffene Menschen in alle Konzeptentwicklungen miteinbezogen werden und Dienstleistungen an die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet sein müssen. Die Vermutung liegt nahe, dass wirkliche und ernstgemeinte Partizipation in der Projektierung dieses Tageszentrums nicht erfolgte. Das Projekt basiert auf längst überholten Konzepten mit „sinnvoller Beschäftigung“ und vorgegebenen Strukturen, an die sich Menschen mit Behinderungen anpassen müssen.
Es ist anzunehmen, dass im Sinne einer flächendeckenden Versorgung weitere sogenannte „inklusive Tageszentren“ in Kärnten geplant sind. Sinnvoller – und auch den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend – wären Investitionen in mobile Assistenzleistungen anstatt in weitere institutionelle Pflege- und/oder Betreuungseinrichtungen. Was unter anderem auch der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach alternativen Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen gerecht werden würde.
Die Selbstbestimmt-Leben-Initiative fordert das Land Kärnten auf, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ernst zu nehmen.