Stellungnahme von Uniability zu einer Novellierung der HSWO 2005
Seit einem Jahr gibt es zwischen Behindertenvertreterinnen bzw. -vertretern und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in großen Abständen sporadische Gespräche betreffend der Verbesserung der Barrierefreiheit zukünftiger ÖH Wahlen. Kürzlich erhielt Uniability den Entwurf zu einer Novellierung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO 2005) zur Begutachtung übermittelt.
Sehr zu begrüßen ist, dass nun die Verwendung von Stimmzettel-Schablonen für blinde und sehbehinderte Studierende vorgesehen ist. Die Barrierefreiheit der Wahllokale scheint uns jedoch noch nicht genügend gewährleistet zu sein. Dies ist aus unserer Sicht jedoch unbedingt nötig, da man bei den nächsten 5 ÖH Wahlen nicht mit barrierefreien Zugängen zu Wahllokalen rechnen können wird, weil die Novellierung des Bundesbehindetengleichstellungsgesetzes vorsieht, die Übergangsfristen für bauliche Barrierefreiheit auf 31.12.2019, um 4 Jahre zu verlängern.
Die Stellungnahme von Uniability wurde an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die Behindertensprecherinnen und -sprecher der Parteien, die Studierendenanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft sowie den Verein VÖGS übermittelt.