Ausgleichstaxe

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Kann oder will ein Dienstgeber oder eine Dienstgeberin die Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, wird ihm oder ihr vom Bundessozialamt die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.

Diese beträgt dzt. monatlich EUR 206,--(Stand 2006) pro Behinderte/n, der/die zu beschäftigen wäre und wird durch Verordnung des Herrn Bundesministers jährlich angepasst.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Kostenersparnis wird die Bearbeitung der Ausgleichstaxen und Prämien österreichweit nur mehr in drei Landesstellen durchgeführt: