Beschäftigungspflicht

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Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen.

Kann oder will der/die Dienstgeber/in diese Verpflichtung nicht erfüllen, wird ihm vom Bundessozialamt die Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben.

Ungekehrt kann ein Unternehmen auch eine Prämie aus dem Ausgleichstaxfonds für die Beschäftigung von Lehrlingen aus dem Kreis der Begünstigten Behinderten Personen erhalten.