Kärntner Chancengleichheitsbeirat hat sich konstituiert
Das Kärntner Chancengleichheitsgesetz sieht die Einrichtung eines Chancengleichheitsbeirats (ChG-B) vor, der sich aus von den Trägern der freien Wohlfahrt vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertretern zusammensetzt. Mit heutigem Datum hat sich dieser konstituiert und seine Arbeit...