Unternehmen mit behinderten Beschäftigten (Österreich)
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Sollten sie als Unternehmen sich dazu entschließen Personen mit Behinderungen anzustellen, so finden sie hier Informationen zu Förderungen, gesetzlichen Bestiummungen und dergleichen.
Beschäftigungspflicht
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (siehe Beschäftigungspflicht).
Förderungen
Auf den Webseiten des Bundessozialamtes finden sie eine Seite zu Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Förderungen des Bundessozialamtes
- Integrationsbeihilfe
- Entgeltbeihilfe
- Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe
- Behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen
- Schaffung von Ausbildungs und Arbeitsplätzen
Dienstleistungen
- Einstellungssache.at - Ein Portal zum Finden geeigneter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
Beratung zur Barrierefreiheit ihrer Webangebote
- Web Accessibiity Beratung in Österreich - Eine Liste von Institutionen in Österreich, die in diesem Bereich Beratungsdienste anbieten.