Unternehmen mit behinderten Beschäftigten (Österreich)

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Sollten sie als Unternehmen sich dazu entschließen Personen mit Behinderungen anzustellen, so finden sie hier Informationen zu Förderungen, gesetzlichen Bestiummungen und dergleichen.

Beschäftigungspflicht

Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (siehe Beschäftigungspflicht).

Förderungen

Auf den Webseiten des Bundessozialamtes finden sie eine Seite zu Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Förderungen des Bundessozialamtes

Dienstleistungen

  • Einstellungssache.at - Ein Portal zum Finden geeigneter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Beratung zur Barrierefreiheit ihrer Webangebote